RS Vwgh 1996/11/22 94/17/0311

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Veröffentlicht am 22.11.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §26 Abs2 idF 1963/053;

Rechtssatz

Die Lösung der Frage, ob eine einheitliche oder aber mehrere gesonderte Pfändungsgebühren vorzuschreiben sind, hängt auch bei einer Vorschreibung nach § 26 Abs 2 AbgEO davon ab, ob im Falle des Unterbleibens der Zahlung lediglich eine Amtshandlung (Pfändung) oder aber mehrere Amtshandlungen (Pfändungen) vorzunehmen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170311.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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