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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AbgEO §26 Abs2 idF 1963/053;Rechtssatz
Die Lösung der Frage, ob eine einheitliche oder aber mehrere gesonderte Pfändungsgebühren vorzuschreiben sind, hängt auch bei einer Vorschreibung nach § 26 Abs 2 AbgEO davon ab, ob im Falle des Unterbleibens der Zahlung lediglich eine Amtshandlung (Pfändung) oder aber mehrere Amtshandlungen (Pfändungen) vorzunehmen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994170311.X02Im RIS seit
20.11.2000