RS Vwgh 1996/11/22 93/17/0089

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Veröffentlicht am 22.11.1996
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L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

TourismusG Tir 1991 §2 Abs1;
UStG 1972 §2;

Beachte

Siehe:98/17/0301 E 10. Juni 2002 VwSlg 7720 F/2002 RS 6

Rechtssatz

§ 2 Abs 1 Tir TourismusG 1991 verweist weder auf § 2 Abs 3 UStG 1972 noch auf § 2 Abs 4 legcit, sondern lediglich auf den ersten Absatz des § 2 UStG 1972. Da die im § 2 Abs 1 legcit geforderten Merkmale auf den Betrieb der bemauteten Tunnelstrecke der Arlberg-Schnellstraße zutreffen, hat der Tiroler Landesgesetzgeber durch die Verweisung auf den Unternehmerbegriff des § 2 Abs 1 UStG 1972 diese Tätigkeit seinem Unternehmerbegriff, an den die Pflichtmitgliedschaft zu den Tourismusverbänden anknüpft, unterstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170089.X04

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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