RS Vwgh 1996/11/22 93/17/0089

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Veröffentlicht am 22.11.1996
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L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

TourismusG Tir 1991 §2 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Siehe:98/17/0301 E 10. Juni 2002 VwSlg 7720 F/2002 RS 6

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 2 Abs 1 UStG 1972 (auf den § 2 Abs 1 Tir TourismusG 1991 verweist) erfaßt auch Tätigkeiten der Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf die die Merkmale dieser Bestimmung zutreffen. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich unternehmerfähig. Nach allgemeinen Regeln wären sie insoweit Unternehmer, als sie selbständig und nachhaltig eine Tätigkeit zum Zweck der Einnahmenerzielung entfalten (erst § 2 Abs 3 UStG 1972 schränkt diesen Grundsatz ein).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170089.X03

Im RIS seit

15.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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