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L74007 Fremdenverkehr Tourismus TirolNorm
TourismusG Tir 1991 §2 Abs1;Beachte
Siehe:98/17/0301 E 10. Juni 2002 VwSlg 7720 F/2002 RS 6Rechtssatz
Der Wortlaut des § 2 Abs 1 UStG 1972 (auf den § 2 Abs 1 Tir TourismusG 1991 verweist) erfaßt auch Tätigkeiten der Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf die die Merkmale dieser Bestimmung zutreffen. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich unternehmerfähig. Nach allgemeinen Regeln wären sie insoweit Unternehmer, als sie selbständig und nachhaltig eine Tätigkeit zum Zweck der Einnahmenerzielung entfalten (erst § 2 Abs 3 UStG 1972 schränkt diesen Grundsatz ein).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993170089.X03Im RIS seit
15.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009