RS Vwgh 1996/11/22 93/17/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1996
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §863 Abs1;
AVG §10 Abs1;
BAO §83 Abs1;
BAO §83 Abs3;
LAO Wr 1962 §57 Abs1;
LAO Wr 1962 §57 Abs3;

Rechtssatz

Für das Vorliegen einer konkludenten Bevollmächtigung (Hinweis E 8.4.1975, 895/73, VwSlg 4819 F/1975) ist entscheidend, ob der Abgabepflichtige einen äußeren Tatbestand gesetzt hat, der für die Behörde iSd § 863 Abs 1 ABGB mit Überlegung aller Umstände keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, übriggelassen hat, daß hier ein Bevollmächtigungsverhältnis vorliegt.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170053.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten