RS Vwgh 1996/11/26 92/14/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §148 Abs3;
BAO §167 Abs2;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Wird eine Wiederaufnahme des Verfahrens für sich gesehen rechtens verfügt, so können die unter allfälliger Verletzung des Verbotes einer Wiederholungsprüfung getroffenen Sachverhaltsfeststellungen berücksichtigt werden. Es besteht insofern kein Beweisverwertungsverbot.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140212.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten