RS Vwgh 1996/11/26 95/14/0120

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89;
FinStrG §93;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0131 95/14/0132

Rechtssatz

Wird der Bescheid betreffend die Ablehnung der Beschwerde gegen die Anordnung einer Hausdurchsuchung angefochten, so unterliegt der Prüfung durch den VwGH nicht die Vorgangsweise bei Durchführung der Amtshandlung, mit der der Hausdurchsuchungsbescheid vollzogen wurde. Ebenso ist im gegenständlichen Verfahren vor dem VwGH nicht zu prüfen, ob die Beschlagnahme von Unterlagen rechtens war oder nicht (Hinweis E 8.10.1991, 91/14/0122).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140120.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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