RS Vwgh 1996/12/10 93/09/0070

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Veröffentlicht am 10.12.1996
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Index

12/03 Entsendung ins Ausland
40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

ADV §3 Abs1;
AuslEG 1965 §4;
HDG 1985 §2 Abs1 Z1;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Homosexuelle Handlungen eines Soldaten bei einem Auslandseinsatz nach dem AuslEG 1965 gegenüber einem Soldaten einer Konfliktspartei sind § 3 Abs 1 Satz 2 erster Tatbestand ADV zu unterstellen. Eine gleichzeitige Bestrafung nach § 3 Abs 7 ADV scheidet damit aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993090070.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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