RS Vwgh 1996/12/10 96/04/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §355;
GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §75 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/03/19 95/04/0171 3

Stammrechtssatz

Aus § 355 GewO 1994 kann keineswegs abgeleitet werden, daß der Gemeinde (als solche) Parteistellung zusteht, die Bestimmung schließt eine solche Annahme sogar aus (Hinweis E VfSlg 9195/1991, E 24.1.1989, 88/04/0152).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040180.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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