RS Vwgh 1996/12/11 96/03/0251

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Veröffentlicht am 11.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

TGSt 1994 §16 Abs3 Z4;
TGSt 1994 §5 Abs2;
VStG §2 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/03/0344 E 5. März 1997

Rechtssatz

Bei einem ERFOLG iSd § 2 Abs 2 VStG handelt es sich um die durch ein Verhalten herbeigeführte - kausale - Folge, die in einer Verletzung oder Gefährdung des geschützten Rechtsgutes bestehen kann und Teil des Tatbestandes ist (hier: Eine Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs 3 Z 4 iVm § 5 Abs 2 TiertransportG-Straße 1994 ist kein Erfolgsdelikt iSd § 2 Abs 2 VStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996030251.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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