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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
TGSt 1994 §16 Abs3 Z4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/03/0344 E 5. März 1997Rechtssatz
Bei einem ERFOLG iSd § 2 Abs 2 VStG handelt es sich um die durch ein Verhalten herbeigeführte - kausale - Folge, die in einer Verletzung oder Gefährdung des geschützten Rechtsgutes bestehen kann und Teil des Tatbestandes ist (hier: Eine Verwaltungsübertretung nach § 16 Abs 3 Z 4 iVm § 5 Abs 2 TiertransportG-Straße 1994 ist kein Erfolgsdelikt iSd § 2 Abs 2 VStG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996030251.X01Im RIS seit
20.11.2000