RS Vwgh 1996/12/12 96/07/0176

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Veröffentlicht am 12.12.1996
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Index

L66207 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Tirol
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §9 Abs2;
GSLG Tir §11 Abs1;

Rechtssatz

Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 11 Abs 1 Tir GSLG ist jeder Eigentümer eines für das Bringungsrecht beanspruchten Grundstückes berechtigt, den Antrag auf Aufhebung des Bringungsrechtes zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070176.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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