RS Vwgh 1996/12/17 95/14/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1996
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;
KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Entfaltet der Gesellschafter-Geschäftsführer eine eigenbetriebliche Tätigkeit IN DER BRANCHE DER KÖRPERSCHAFT, so kann sie ihm nur dann persönlich zugerechnet werden, wenn die Funktionsteilung eindeutig und zweifelsfrei festgelegt ist. Im wird Zweifel angenommen, daß die Tätigkeit für die Körperschaft besorgt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995140074.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten