RS Vwgh 1996/12/18 95/15/0023

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §4 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/22 96/14/0017 1

Stammrechtssatz

Mit einem Abgabenbescheid wird ein Leistungsgebot hinsichtlich einer Abgabenschuld ausgesprochen, die bereits - unabhängig vom behördlichen Tätigwerden - mit der Verwirklichung des Abgabentatbestandes entstanden ist. Für die Erlassung von Abgabenbescheiden ist daher jenes Gesetz maßgebend, innerhalb dessen zeitlichen Bedingungsbereiches der Sachverhalt gesetzt worden ist, der die Verwirklichung des Abgabentatbestandes bewirkt (Hinweis E 19.9.1995, 95/14/0038).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150023.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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