RS Vwgh 1996/12/18 95/15/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §3 Abs2;

Rechtssatz

Dem Unternehmer sind auch Leistungen zuzurechnen, die er durch Arbeitnehmer, Organwalter oder Stellvertreter erbringen läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995150149.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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