RS Vwgh 1996/12/18 93/15/0070

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §13 Abs1;
FinStrG §8 Abs1;
FinStrG §8 Abs2;

Rechtssatz

Die Möglichkeit des Versuches eines Fahrlässigkeitsdeliktes besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150070.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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