RS Vwgh 1996/12/18 95/12/0223

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Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §16 Abs8;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0221 E 22. Jänner 1997

Rechtssatz

Unter Teilnahme iSd § 16 Abs 8 GehG ist nur eine Gestaltungsmöglichkeiten umfassende Teilhabe wie etwa als Einladender oder Eingeladen zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120223.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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