Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §2 Abs2 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/12/19 94/20/0838 1 (hier: Ausstellung eines PERSONALAUSWEISES als Identifikationspapier für das Meldeamt über Aufforderung österreichischer Behörden) *yyRS2Stammrechtssatz
Hat der Asylwerber deshalb einen Reisepaß seines Heimatlandes beantragt, weil ihm andernfalls in Österreich die Eheschließung verweigert wird, so kann nicht mehr ohne weiteres davon gesprochen werden, er habe sich freiwillig unter den Schutz seines Heimatlandes gestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200628.X01Im RIS seit
20.11.2000