RS Vwgh 1996/12/19 96/11/0335

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Die häufige Wiederholung der strafbaren Handlungen während eines langen Zeitraumes läßt den Schluß auf die PLANMÄßIGE Begehung der zahlreichen Straftaten zu, was zum Nachteil des Lenkerberechtigten entscheidend ins Gewicht fällt, und schließt Tatbegehung auf Grund einer plötzlichen heftigen Gemütsaufregung aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110335.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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