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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Der bloße Hinweis, daß das Bauprojekt vom städtebaulichen Standpunkt zu begrüßen sei, ist keine Begründung für die Zulässigkeit der Erteilung der Abstandsnachsicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995060034.X02Im RIS seit
27.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009