RS Vwgh 1996/12/19 95/06/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1996
beobachten
merken

Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82008 Bauordnung Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
BauG Vlbg 1972 §6 Abs9;

Rechtssatz

Der bloße Hinweis, daß das Bauprojekt vom städtebaulichen Standpunkt zu begrüßen sei, ist keine Begründung für die Zulässigkeit der Erteilung der Abstandsnachsicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060034.X02

Im RIS seit

27.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten