RS Vwgh 1996/12/19 95/11/0413

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §68 Abs2;
KFG 1967 §64a Abs2;
KFG 1967 §75 Abs2b;

Rechtssatz

Die Rechtskraft eines Nachschulungsbescheides nach § 64a Abs 2 KFG ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für den Bescheid, mit dem gem § 75 Abs 2b KFG die Lenkerberechtigung entzogen wird. Für dessen Erlassung genügt vielmehr, wie sich aus dem Zusammenhang mit § 64a Abs 2 dritter und vorletzter Satz KFG ergibt, daß ein ERSTINSTANZLICHER Bescheid nach § 64a Abs 2 KFG vorliegt und dieser nicht binnen zwei Monaten befolgt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110413.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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