RS Vwgh 1996/12/20 94/17/0402

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1996
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §14 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Bis zur Entscheidung über den Antrag eines Vertragspartners auf devisenrechtliche Genehmigung eines Rechtsgeschäftes (hier: eines Vergleiches) hat der andere Vertragspartner des Rechtsgeschäftes kein subjektives Recht auf Abweisung dieses Antrages, sondern nur ein Recht auf Genehmigung des von ihm geschlossenen Rechtsgeschäftes. Insoweit besteht durch die Genehmigung keine Rechtsverletzungsmöglichkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170402.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten