RS Vwgh 1997/1/17 96/07/0231

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Veröffentlicht am 17.01.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §2 Abs1;
VVG §2 Abs2;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Wirtschaftliche Bedrängnis, in welche das Zwangsvollstreckungsverfahren den Verpflichteten bringen würde, ist kein rechtlich tragender Grund gegen die Zwangsvollstreckung und den in deren Rahmen erlassenen Kostenzahlungsauftrag, weil auch das im § 2 VVG ausgesprochene Schonungsprinzip nicht dazu herangezogen werden darf, von der Vollstreckung eines Titelbescheides überhaupt abzusehen (Hinweis E 7.11.1995, 95/05/0260).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070231.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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