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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §2 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftliche Bedrängnis, in welche das Zwangsvollstreckungsverfahren den Verpflichteten bringen würde, ist kein rechtlich tragender Grund gegen die Zwangsvollstreckung und den in deren Rahmen erlassenen Kostenzahlungsauftrag, weil auch das im § 2 VVG ausgesprochene Schonungsprinzip nicht dazu herangezogen werden darf, von der Vollstreckung eines Titelbescheides überhaupt abzusehen (Hinweis E 7.11.1995, 95/05/0260).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070231.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.01.2013