RS Vwgh 1997/1/17 96/07/0073

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Veröffentlicht am 17.01.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
AVG §63 Abs1;
WRG 1959 §107 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0088

Rechtssatz

Präklusionsfolgen können sich nur auf jene Punkte erstrecken, die von der Verhandlungskundmachung erfaßt sind (Hinweis EB E 9.2.1904, 1438, Slg 2357/A; hier: Keine Präklusion hinsichtlich Einwendungen gegen Regelungen, die erst aufgrund einer in der Verhandlung vorgebrachten Forderung einer anderen Partei in den Bescheid aufgenommen wurden).

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070073.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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