RS Vwgh 1997/1/21 94/11/0401

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Veröffentlicht am 21.01.1997
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90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 lita;
KFG 1967 §66 Abs2 litc;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Die Aggressionshandlungen des Lenkerberechtigten (Übertretungen des § 83 und § 84 StGB) lassen, auch wenn sie nicht iZm dem Lenken von Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, den Schluß auf eine die Verkehrssicherheit durch aggressives Verhalten gefährdende Sinnesart des Lenkerberechtigten iSd § 66 Abs 1 lit a KFG zu, sei es unmittelbar durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr, sei es mittelbar bei allfälligen Auseinandersetzungen auf Grund des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer. Inbesondere die wiederholte Begehung von Aggressionsdelikten läßt sehr wohl auf ein erhöhtes "Rücksichtslosigkeitspotential" iSd § 66 Abs 1 lit a KFG schließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994110401.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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