RS Vwgh 1997/1/21 95/11/0327

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Veröffentlicht am 21.01.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

ARG 1984 §11 Abs1;
ARG 1984 §15 Abs1;
ARG 1984 §3 Abs1;
AZG §20 Abs1;
AZG §3 Abs1;
AZG §7 Abs5;

Rechtssatz

Erstreckte sich die (hier) mit der Errichtung einer Großanlage verbundene Mehrarbeit über mehrere Monate, so hätte der Besch mit Anträgen gemäß § 7 Abs 5 AZG bzw § 15 Abs 1 ARG vorgehen können. Die Tatsache, daß der Besch dies unterlassen hat, steht der Annahme, die mit der Inbetriebnahme der Großanlage verbundenen Mehrarbeiten seien auf einen außergewöhnlichen Fall zurückzuführen, entgegen (Hinweis E 30.5.1989, 88/08/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110327.X04

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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