RS Vwgh 1997/1/23 96/15/0107

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Veröffentlicht am 23.01.1997
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1392;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/01/23 95/15/0120 3

Stammrechtssatz

Der Abschluß des Zessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen mußte, durch die Zession der GmbH ihre liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden als Bankschulden, insbesondere Abgabenschulden, zu entziehen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0193).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150107.X03

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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