RS Vwgh 1997/1/27 96/10/0149

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Veröffentlicht am 27.01.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51h Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

§ 51h Abs 4 VStG ist eine Verfahrensvorschrift. Ihre Verletzung kann nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führen, wenn die Behörde bei ihrer Einhaltung zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996100149.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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