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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z1;Rechtssatz
Aus der Umschreibung des gesetzlichen Tatbestandes in § 10 Abs 2 Z 1 EStG 1972 - Gebäude "soweit sie zur entgeltlichen Überlassung an Dritte bestimmt sind" - muß geschlossen werden, daß es auf die mit einem Gebäude bei dessen Anschaffung oder Errichtung verfolgte Absicht zur baldigen Verwendung, wofür die tatsächlichen Verhältnisse ein Indiz darstellen, ankommt (Hinweis E 18.12.1996, 94/15/0157).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140113.X03Im RIS seit
20.11.2000