RS Vwgh 1997/1/28 96/14/0152

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207 Abs2;
FinStrG §29;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0153

Rechtssatz

Die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 207 Abs 2 BAO gilt auch, wenn eine Bestrafung wegen einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG nicht zulässig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140152.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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