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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §207 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0153Rechtssatz
Die zehnjährige Verjährungsfrist nach § 207 Abs 2 BAO gilt auch, wenn eine Bestrafung wegen einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG nicht zulässig wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996140152.X04Im RIS seit
03.04.2001