RS Vwgh 1997/1/28 96/04/0158

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Veröffentlicht am 28.01.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §75 Abs2;

Rechtssatz

Mit der geplanten Errichtung eines Wohnhauses und einem diesbezüglichen Baubewilligungsverfahrens wird kein Umstand dargetan, demzufolge der Eintritt der geltend gemachten persönlichen Gefährdung bzw Belästigung des Nachbarn im Hinblick auf einen, wenn auch nur vorübergehenden Aufenthalt auf seinem - unbebauten - Grundstück möglich wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040158.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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