RS Vwgh 1997/1/29 96/01/0900

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Veröffentlicht am 29.01.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §59 Abs2;
StbG 1985 §33;
StbG 1985 §34;
StbG 1985 §35;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/01/0906

Rechtssatz

Da Bescheide mit ihrer Zustellung wirksam werden, ist - anders als bei einem Leistungsbescheid iSd § 59 Abs 2 AVG - die Anführung eines Termines, mit dem die bescheidmäßig ausgesprochene Entziehung der Staatsbürgerschaft wirksam werden soll, nicht erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010900.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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