RS Vwgh 1997/1/29 94/16/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1997
beobachten
merken

Index

35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz

Norm

ZTG 1988 §1 Abs2;
ZTG 1988 Zolltarif Allgemeine Auslegungsvorschriften Pkt3b;

Rechtssatz

Das nach Allg Vorschr für die Auslegung des Zolltarifs 3b maßgebliche Kriterium des Wesens der Ware kann sich aus der Beschaffenheit der Komponente, durch ihren Umfang, ihre Menge, ihr Gewicht, ihren Wert oder auch durch die Bedeutung einer Komponente hinsichtlich der Verwendung der Ware bestimmt werden (vgl die Teilziffer 20 der Erläuterungen zum Österreichischen Zolltarif zur Allg Vorschr für die Auslegung des Zolltarifs 3b). Dabei ist diese Aufzählung nicht erschöpfend. Welches dieser Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (Hinweis E 14.12.1989, 89/16/0178, VwSlg 6464 F/1989).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994160051.X01

Im RIS seit

28.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten