RS Vwgh 1997/2/13 94/09/0320

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Veröffentlicht am 13.02.1997
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77 Kunst Kultur

Norm

DMSG 1923 §1 Abs1;
DMSG 1923 §1 Abs2;
DMSG 1923 §1 Abs3;
DMSG 1923 §3 Abs1;
DMSG 1923 §3 Abs2;

Rechtssatz

Wichtig für ein öffentliches Interesse an der Erhaltung ist selbst bei Bauten von an sich nicht außergewöhnlichem künstlerischen Rang stets auch, ob Bauten gleicher oder ähnlicher Art und Herkunft in der betreffenden Region (noch) häufig anzutreffen sind, von Anfang an selten waren oder wegen vorgekommener Zerstörungen selten geworden sind (Hinweis E 13.2.1980, 2556/79, VwSlg 10035 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994090320.X03

Im RIS seit

04.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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