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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/01/0087 B 14. April 1982 RS 1Stammrechtssatz
Ist in einem Einparteienverfahren die behördliche Erledigung nicht zugestellt worden - und daher in der Rechtswelt nicht in Erscheinung getreten -, dann liegt kein mit Beschwerde anfechtbarer Bescheid vor.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996192385.X01Im RIS seit
20.11.2000