RS Vwgh 1997/2/17 95/10/0228

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Veröffentlicht am 17.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMKV §1 Abs1;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/26 92/10/0439 1

Stammrechtssatz

Wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung des § 1 Abs 1 LMKV ist, daß es sich bei der betreffenden Ware um ein "verpacktes Lebensmittel" handelt. Das erfordert die konkrete Bezeichnung jenes Lebensmittels in der Verfolgungshandlung, in bezug auf welches der Vorwurf einer Verletzung der Kennzeichnungsvorschriften erhoben wird. Weiters muß erkennbar zum Ausdruck kommen, daß das betreffende Produkt in verpacktem Zustand in Verkehr gesetzt wurde. Damit ist der Vorwurf des Verkaufens, Feilhaltens oder sonstigen Inverkehrsetzens eines nicht oder nicht ausreichend gekennzeichneten verpackten Lebensmittels in bezug auf das Tatbestandselement "verpackte Lebensmittel" in einer Weise konkretisiert, daß der Beschuldigte in der Lage ist, darauf bezogene Beweise anzubieten und den Tatvorwurf insoweit zu widerlegen (Hinweis E VS 13.6.1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995100228.X02

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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