RS Vwgh 1997/2/18 95/11/0338

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Melderecht
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §79 Abs3 idF 1994/654;
MeldeG 1991 §1 Abs7 idF 1994/505;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/29 96/11/0070 1

Stammrechtssatz

Fahrten alle zwei bis drei Monate an einen Ort im Ausland, aus dem der Ehemann stammt und als Erbe die den Schwiegereltern gehörige Landwirtschaft und das Haus einmal übernehmen wird, erreichen nicht die Intensität, daß von einem weiteren Mittelpunkt der Lebensinteressen an diesem Ort gesprochen werden kann (Hinweis E v 27.4.1993, 93/11/0049).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110338.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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