RS Vwgh 1997/2/19 94/13/0206

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Veröffentlicht am 19.02.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §10 Abs5;

Rechtssatz

Daraus, daß es durch die Verpachtung des Klientenstockes des Geschäftsführers der GmbH an die Gesellschaft nicht zu einer Beendigung des Betriebes des Geschäftsführers gekommen ist, folgt, daß die GmbH schon aus diesem Grund iSd § 10 Abs 5 EStG 1988 einen Betrieb erworben hat, sodaß ein Abzug des Investitionsfreibetrages nicht möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994130206.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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