RS Vwgh 1997/2/20 95/15/0135

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Veröffentlicht am 20.02.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §98;
EStG 1972 §99 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung der Steuerpflicht nach § 99 EStG 1972 ist - dies ergibt sich unzweifelhaft aus dem Text des Gesetzes -, daß EINKÜNFTE vorliegen, die einer der in § 98 EStG 1972 aufgezählten Fallgruppen zuzuordnen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150135.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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