RS Vwgh 1997/2/20 95/15/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs3;
EStG 1988 §32 Z1;

Rechtssatz

Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß einer Entschädigung iSd § 32 EStG 1988 stets ein Rechtsstreit vorangehen müsse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150079.X04

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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