RS Vwgh 1997/2/22 95/16/0116

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Veröffentlicht am 22.02.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs1;
GrEStG 1987 §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0117 95/16/0118 95/16/0119 95/16/0120

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Gegenleistung kommt es nicht auf die äußere Form der Verträge, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt an, der nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu ermitteln ist (Hinweis E 26.3.1992, 93/16/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160116.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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