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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §14 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/12/0274 E 26. Februar 1997 96/12/0309 E 19. März 1997 96/12/0368 E 16. April 1997Rechtssatz
Als "billig" wird in der Rechtsprechung ein Vorgehen nach dem Gerechtigkeitsempfinden bezeichnet. Es sind hiebei die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die gesundheitliche Beeinträchtigung des Beamten, sein Alter, die Notwendigkeit einer schwierigen Einarbeitung für einen knapp vor der Pension stehenden Bediensteten, die Frage der Zumutbarkeit einer Übersiedlung mit oder ohne Familie bzw des "Pendelns", wie auch die finanzielle Verschlechterung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120242.X07Im RIS seit
05.02.2002