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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Daraus, daß bei der "Einbürgerung von Sportlern" die "Anforderungen an die besonders berücksichtigungswürdigen Gründe" (iSd § 10 Abs 3 StbG 1985) "nicht besonders hoch" sein sollen, ist keine den Bfr betreffende, vom VwGH wahrzunehmende Verletzung eigener subjektiver Rechte abzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010093.X02Im RIS seit
20.11.2000