RS Vwgh 1997/2/26 96/01/0093

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z1;
StbG 1985 §10 Abs3;

Rechtssatz

Daraus, daß bei der "Einbürgerung von Sportlern" die "Anforderungen an die besonders berücksichtigungswürdigen Gründe" (iSd § 10 Abs 3 StbG 1985) "nicht besonders hoch" sein sollen, ist keine den Bfr betreffende, vom VwGH wahrzunehmende Verletzung eigener subjektiver Rechte abzuleiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010093.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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