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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Eine anerkannte Minderung der Erwerbsfähigkeit des Beamten bewirkt nicht ohne weiteres die Dienstunfähigkeit bzw eine diesbezügliche Bindung im Ruhestandsversetzungsverfahren. Die Behörde hat sich aber mit diesem Umstand erhebungsmäßig und begründungsmäßig auseinanderzusetzen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120243.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.02.2011