RS Vwgh 1997/2/26 95/01/0088

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Veröffentlicht am 26.02.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §16 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs1 impl;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/01/0089

Rechtssatz

Auf erstinstanzliches Vorbringen der Asylwerberin, serbische Ärzte verabreichten einer schwangeren Frau vor der Entbindung eine Spritze, daß das Kind tot geboren werde, kommt die Bf - ungeachtet der Frage, ob sie nicht eine andere Möglichkeit der Entbindung in ihrem Heimatland gehabt hätte - weder in der Berufung und deren Ergänzung noch in der Beschwerde zurück (hier: der VwGH hat sich mit diesem erstinstanzlichen Vorbringen nicht weiter befaßt).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010088.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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