RS Vwgh 1997/2/27 95/16/0134

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Veröffentlicht am 27.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §21 Abs2;

Rechtssatz

Unter der nach § 21 Abs 2 ZustG "zu bestimmenden Zeit" ist nicht eine genau bestimmte Uhrzeit, sondern vielmehr der Tag des zweiten Zustellversuchs zu verstehen (Hinweis Walter/Mayer, Das österreichische Zustellrecht, 116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160134.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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