RS Vwgh 1997/3/5 95/03/0012

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Veröffentlicht am 05.03.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs1;
VStG §39 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/01/22 94/03/0290 1

Stammrechtssatz

GEFAHR IM VERZUG iSd § 39 Abs 2 VStG ist gegeben, wenn für den Fall der Nichtbeschlagnahme die Fortsetzung der strafbaren Handlung wahrscheinlich ist oder eine Verbringung der Gegenstände, für die der Verfall als Strafe vorgesehen ist, und damit der Entzug vor dem Zugriff der Behörde verhindert werden soll. Auch eine Verdunklungsgefahr vermag die Gefahr im Verzug zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995030012.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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