RS Vwgh 1997/3/6 95/09/0008

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Veröffentlicht am 06.03.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §21;
AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §4 Abs6;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/16 94/09/0330 1

Stammrechtssatz

Die Nichtzugehörigkeit zu einer nach Gattungsmerkmalen umschriebenen Personengruppe (hier: Anspruchsberechtigter nach dem AlVG) stellt keinen die Parteistellung vermittelnden persönlichen Umstand iSd § 21 AuslBG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090008.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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