RS Vwgh 1997/3/6 95/09/0342

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs4;
AVG §70 Abs3;
VStG §64 Abs2;

Rechtssatz

Hat der UVS im Verfahren betreffend den Wiederaufnahmeantrag funktionell als erste, letzte und damit einzige Instanz einzuschreiten, ist der pauschalierte Kostenbeitrag (sinngemäß) nach § 64 Abs 2 VStG mit 10 vH der verhängten Geldstrafen zu bemessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090342.X04

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten