RS Vwgh 1997/3/11 96/07/0099

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1997
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
22/02 Zivilprozessordnung
80/06 Bodenreform

Norm

ABGB §316;
ABGB §339;
ABGB §362;
ABGB §372;
FlVfGG §34 Abs4;
FlVfLG OÖ 1979 §102 Abs2;
ZPO §454 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0101

Rechtssatz

Der ruhige Besitz der aufgrund einer Bewirtschaftungsvereinbarung berechtigten Besitzer geht nicht durch Unterlassungsanträge an die Agrarbehörde von seiten der nichtbesitzenden Eigentümer verloren. Das Wesen des possessorischen Rechtsschutzes besteht gerade auch jenem gegenüber, der in den Besitz eines anderen eingreift, ohne das Ergebnis eines gegen den anderen angestrengten petitorischen Verfahrens abzuwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070099.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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