RS Vwgh 1997/3/17 92/17/0164

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Veröffentlicht am 17.03.1997
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Index

L37298 Wasserabgabe Vorarlberg
L69308 Wasserversorgung Vorarlberg
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art18;
VwRallg;
WasserleitungsO Bürserberg 1962;
WasserleitungsONov Bürserberg 1977;

Beachte

Besprechung in: JBl 11/2002, S 681 bis 702;

Rechtssatz

Die im E vom 21.12.1989, 87/17/0021 aufgezählten Kriterien die für das Vorliegen einer Zweitwohnung iSd WasserleitungsONov Bürserberg 1977 sprechen könnten, stellen jeweils für sich Indizien für das Vorliegen von Ferienwohnungen bzw Zweitwohnungen dar, die nicht in jedem Fall alle in einer bestimmten Ausprägung vorhanden sein müssen (sogenanntes bewegliches System). Die Frage, ob eine Zweitwohnung vorliegt, läßt sich nicht auf "objektive" Faktoren wie Wohnungsgröße und Ausstattung allein reduzieren. Auch die Eigentumsverhältnisse und Bestandverhältnisse und die Beurteilung des Gesamtcharakters der Anlage sind von Bedeutung.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1992170164.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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