RS Vwgh 1997/3/18 93/14/0017

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Veröffentlicht am 18.03.1997
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art140 Abs7;
EStG 1988 §39;

Rechtssatz

Für den Bereich der veranlagten Einkommensteuer ist Anlaßfall die Einkommensteuerveranlagung des Abgabepflichtigen für den jeweiligen von der Beschwerde umfaßten Zeitraum. Für außerhalb dieses Zeitraumes liegende Veranlagungsfälle kann sich der Abgabepflichtige nicht auf die "Ergreiferprämie" berufen (Hinweis E 7.9.1992, 91/14/0087).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140017.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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